Leistungszahler

Geld
Egal ob im Euro-Land oder in der Schweiz. Die Pflicht zur Dokumentation der erbrachten Leistung ergibt sich aus den Ansprüchen der Leistungszahler.

Unter Leistungszahler verstehen wir sowohl die Krankenkassen als auch selbst zahlende Bewohnerinnen und Bewohner, sowie deren Angehörige, sofern sie sich um die finanziellen Angelegenheiten kümmern.

Wir stellen hier eine starke Entwicklung hin zu mehr Nachweispflichten für die Pflegenden fest. Es finden Kontrollen und Besprechungen mit Krankenkassenvertretern statt, bei denen die Verantwortlichen gefordert sind.

Das ist oft nicht einfach, Informationen zum Verlauf und der Wirksamkeit der Pflege sind vielfach nicht ausreichend vorhanden oder rasch verfügbar.

EDV-gestützte Pflegedokumentationen sind unserer Ansicht nach unabdingbar. Sie halten erst langsam Einzug in die Heime. In der deutschsprachigen Schweiz verfügen beispielsweise nur 8% der Alters- und Pflegeheime über ein solches Hilfsmittel.